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Satzung
 vom 25.03.2010

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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 

  1. Der Verein führt den Namen "Verein für Bergbau-, Industrie- und Sozialgeschichte Dorsten e.V."
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dorsten und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dorsten eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  

 

§ 2 Zweckbestimmung 

Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung, Sicherung und Erhaltung der übertägigen bergbau- und industriegeschichtlich bedeutsamen Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Fürst Leopold. Dazu zählen im Besonderen die Erhaltung der historischen und denkmalgeschützten Maschinenhalle mit der Präsentation der beiden Zwillingsdampfmaschinen sowie der Förderturm. Auch die anderen Gebäude des ehemaligen Zechengeländes, wie die Lohnhalle, die Schwarz- und die Weißkaue, die ehemalige Dampfzentrale und die Platanenallee stehen im besonderen Fokus des Vereins. Im Zusammenhang mit den Zechensiedlungen in Dorsten ist die Pflege und Aufarbeitung dieses sozialgeschichtlichen Erbes ebenso ein Anliegen des Vereins wie die Erforschung des industriellen sowie des sozialen Umfeldes des Bergwerkes und der Stadt Dorsten. 

  1. Für die Erfüllung dieses satzungsgemäßen Zweckes sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden,  Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. 
     
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Ziele im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet 
     
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins, insbesondere etwaige Gewinne, dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.  
     
  4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile oder Vergütungen für ihre Arbeit. Entstandene Sachkosten der Mitglieder für geleistete Arbeiten können ersetzt werden. 
     
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig  hohe Vergütungen begünstigt werden. 

 

§ 3 Mitgliedschaft 

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, wenn sie das 18. Lebensjahr beendet hat.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder  

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

 

§ 5 Beginn / Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft muss beim Vorstand  beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet abschließend der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
     
  2. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
     
  3. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Kündigung an den Vorstand, zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, erfolgen.
     
  4. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Satzungszweck und Vereinsinteressen verstößt.
     
  5. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
     
  6. Wird der jährliche Mitgliedsbeitrag nach zweimaliger Aufforderung und anschließender Mahnung mit Fristsetzung nicht gezahlt, kann der Vorstand den Ausschluss des Mitgliedes mit einfacher Mehrheit beschließen.
     
  7. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Mitgliederversammlung über den Ausschluss.
     
  8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.
     
  9. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe des jährlichen Mitglieds-Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
     
  2. Der Jahresbeitrag ist am 1. des der Mitgliederversammlung folgenden Monats fällig, bei Neumitgliedern am 1. des nach dem Aufnahmebeschluss folgenden Monats.

 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
     
  2. der Vorstand

 

§ 8 Mitgliederversammlung  

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie hat  folgende Aufgaben:

    -Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
    -Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
    -Entlastung des Vorstands,
    -den Vorstand zu wählen,
    -über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
    -die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenem Gremium angehören
     und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
     
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die Einladung kann auch elektronisch per E-Mail erfolgen, wenn das Mitglied diesem Verfahren ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
     
  3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
    -Bericht des Vorstands
    -Bericht des Kassenprüfers,
    -Entlastung des Vorstands,
    -Wahl des Vorstands
    -Wahl von zwei Kassenprüfern
    -Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das
     laufende Geschäftsjahr
    -Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr
    -Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
     
  4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
    Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). Anträge auf Satzungsänderung sind davon ausgeschlossen.
     
  5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
     
  6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied eingesehen werden.

 

§ 9 Mitgliederversammlung: Stimmrecht und Beschlussfähigkeit 

  1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
     
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
     
  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
     
  4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf. Eine schriftliche Abstimmung muss durchgeführt werden, wenn mehr als 1/3  der Mitglieder dies fordert. 
     
  5. Für eine Änderung der Satzung ist eine  2/3 Mehrheit-,  und für Beschlüsse zur Auflösung des Vereins eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. 

 

§ 10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu 15 Beisitzern. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer und dem Schriftführer.
     
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
     
  3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Besondere Aufgaben kann er auf seine Mitglieder verteilen und Arbeitsgruppen für die Bearbeitung oder Vorbereitung von Projekten einsetzen. Die Arbeitsgruppen wählen einen Leiter der Arbeitsgruppe.
     
  4. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder nach § 10 Abs. 1 Satz 1. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
     
  5. Der geschäftsführende Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder nach § 10 Abs. 1 Satz 2. Bei Bedarf können Leiter der Arbeitsgruppen stimmberechtigt zu den Sitzungen hinzugezogen werden, die dann auch bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit mitzählen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt
     
  6. Beschlüsse des Vorstandes sowie des geschäftsführenden Vorstandes werden jeweils in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und jeweils von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
     
  7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen, welches bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt bleibt.
     
  8. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der Geschäftsführer (Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder).

 

§ 11 Kassenprüfer

Bei der Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen.  Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

Eine Wiederwahl der Kassenprüfer ist einmal möglich.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins geht  das vorhandene Vereinsvermögen an die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


Geschäftsordnung
vom 7.6. 2011

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Präambel

Der Vorstand des Vereins für Bergbau-, Industrie- und Sozialgeschichte macht von seinem in der Satzung des Vereins (§10 Ziffer 3) verankerten Recht Gebrauch, sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung zu geben. Er folgt damit auch dem einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2011, Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten im Vorstand und in den Arbeitsgemeinschaften sowie die Beziehung zwischen Vorstand auf der einen sowie Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und Sonderbeauftragten auf der anderen Seite in einem Organigramm darzulegen.

 

1. Der Vorstand

A) Vorstand nach § 26 BGB

Erster Vorsitzender (Dr. Hans-Udo Schneider)
Zwei gleichberechtigte Stellvertretende Vorsitzende
Stellvertretende Vorsitzende (Barbara Pötsch)
Stellvertretender Vorsitzender (Ulrich Wilke)
Geschäftsführer (Gerhard Schute)

B) Geschäftsführender Vorstand

Erster Vorsitzender (Dr. Hans-Udo Schneider)
Zwei gleichberechtigte Stellvertretende Vorsitzende
Stellvertretende Vorsitzende (Barbara Pötsch)
Stellvertretender Vorsitzender (Ulrich Wilke)
Geschäftsführer (Gerhard Schute)
Schriftführer (Volker Jenau)
Kassierer (Dr. Gerhard Lapke)
Pressesprecher (beratend) (Gerhard Schute)

 

Erweiterung entspr. §10 Ziffer 3 der Vereinssatzung

Leiter der Arbeitsgemeinschaften und Sonderbeauftragte (Stand 15.05. 2011)

AG Dampfmaschine (Martin Hagemann)
AG Medien (Detlef Nieswandt)
AG Geschichte u. Dokumentation (Dr. Gerhard Lapke)
AG Siedlungsführung (Volker Jenau)
AG Außerschulischer Lernort (Volker Jenau, Bärbel Pötsch)
AG Informations- und Begegnungszentrum (Axel Steinau)
AG Veranstaltungen (Ernst Koch)
AG Ausstellungskonzept (Bärbel Pötsch)
AG Lenkungskreis (Bärbel Pötsch)
AG Geschäftsstelle (N.N.)

Bei Bedarf kann der Vorstand weitere AG und/oder Projekte ins Leben rufen

 

C) Vorstand

Geschäftsführender Vorstand,

Leiter der Arbeitsgemeinschaften und Sonderbeauftragte
bis zu 15 Beisitzer

(Hannes Fischak, Friedhelm Fragemann, Martin Hagemann, Rolf Hahn, Udo Klomfaß, Ernst Koch, Detlef Liedtke, Jürgen Möllmann, Detlef Nieswandt, Gisela Poppek, Rainer Poppek, Dr. Kuno Schäfer, Rainer Schöneweiß, Axel Steinau, Manfred Wissing)

(die in () aufgeführten Namen beschreiben die aktuelle Situation und dienen nur der Information, sie sind nicht Inhalt der Geschäftsordnung)

2. Aufgabenverteilung im Vorstand

Vorsitzender:
Außenvertretung des Vereins
Leitung der Vorstandssitzungen

2 gleichberechtigte Stellvertretende Vorsitzende:
Vertretung des Vorsitzenden
Koordinierung der AG und Projektgruppen

Geschäftsführer:
Verwaltung des Vereins
Vorbereitung der Vorstandssitzungen (Tagesordnung etc.)
Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (Tagesordnung etc.)
Organisation von Veranstaltungen, sofern dafür nicht besondere Arbeitsgemeinschaften bzw. Projektgruppen bestehen oder einzelne Mitglieder mit entsprechenden Sonderaufgaben betraut sind.

Schriftführer:
Einladungen, Protokolle und Beschlusskontrolle (z.B. ToDo-Liste)

Kassierer:
Rechnungswesen des Vereins
(Beiträge, Umlagen, Spenden, Steuererklärung etc.)
Mitgliederverwaltung

Pressesprecher:
Presseerklärungen, Einladungen zu Pressekonferenzen und Newsletter
Homepage (in Abstimmung mit der Medien AG)

Leiter der Arbeitsgemeinschaften:
Berichte aus den AG an den Vorstand
Mitwirkung an den Vorstandsbeschlüssen

Beisitzer:
Mitwirkung an den Vorstandsbeschlüssen

 

3. Zuständigkeit der Vorstandsgremien

A) Vorstand gem. § 26 BGB

Aufgaben:

Er vertritt den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich.

B) Geschäftsführender Vorstand

Aufgaben:
Er trifft für die Geschäfte des Vereins unabweisbar notwendige Eilentscheidungen, über die anschließend (in der nächsten Sitzung) der Vorstand zu informieren ist. Eilentscheidungen sind für den Vorstand verbindlich.
Der Geschäftsführende Vorstand mit Erweiterung leitet die Vereinsarbeit zwischen den Vorstandssitzungen und bereitet mit Empfehlungsbeschlüssen die Sitzungen des Vorstandes vor.
Der Geschäftsführende Vorstand mit Erweiterung vertritt den Verein nach außen (z.B. gegenüber der Stadt, der Stiftung, gegenüber Banken und Behörden); er koordiniert die Terminplanung des Vereins.
Der Erste Vorsitzende kann den Geschäftsführenden Vorstand ohne Erweiterung zu beratenden Sitzungen einladen.

C) Vorstand

Aufgaben:
Der Vorstand leitet entsprechend §10 Ziffer 3 der Vereinssatzung verantwortlich die Vereinsarbeit. Er hat das alleinige Entscheidungsrecht über alle Angelegenheiten, die entsprechend § 2 der Satzung die Zweckbestimmung des Vereins betreffen.

4. Sitzungen der Vorstandsgremien

A) BGB-Vorstand
Der BGB-Vorstand ist kein Sitzungsgremium

B) Geschäftsführender Vorstand (ohne Erweiterung)
Er wird vom Ersten Vorsitzenden oder in seinem Auftrag bei Bedarf zu ausschließlich beratenden Sitzungen eingeladen.

C) Geschäftsführender Vorstand (mit Erweiterung)
Tagt regelmäßig zur Vorbereitung der Vorstandssitzung und bei Bedarf.

D) Vorstand
Der Vorstand tagt, so er nicht z.B. aus Rücksicht auf die Ferienordnung Abweichungen beschließt, einmal monatlich. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich, der Vorstand kann aber für die jeweils nächste Sitzung Ausnahmen von der grundsätzlichen Öffentlichkeit beschließen. Der Vorstand beschließt einen jährlichen Sitzungskalender, der auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und bei Bedarf aktualisiert wird.

5. Einladungen und Protokolle
Zu den Vorstandssitzungen wird unter Angabe der Tagesordnung und Beilage des Protokolls der jeweils vergangenen Sitzung per E-mail eingeladen. Die Protokolle auch vergangener Sitzungen (jeweils aktueller Jahrgang) liegen bei der Vorstandsitzung zur Einsicht aus. Vorstandsmitglieder ohne E-mail-Adresse werden schriftlich oder fernmündlich über die jeweils nächste Sitzung informiert und eingeladen. Sie können die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen bei den übrigen Vorstandsmitgliedern einsehen und erhalten die Tagesordnung und das Protokoll schriftlich bei Sitzungsbeginn.
Alle Einladungen mit Tagesordnung und Protokolle werden zusätzlich auf der Homepage des Vereins (interner Bereich) veröffentlicht.

6. Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und Sonderbeauftragte
Der Vorstand entscheidet über die Einrichtung und im Einvernehmen mit ihnen über die Auflösung von Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen, er beauftragt und entbindet Mitglieder für bzw. von Sonderaufgaben.
Arbeitsgemeinschaften sind der Zweckbestimmung des Vereins (§ 2 Satzung) dienende in der Regel dauernde Einrichtungen. Sie sind der Kern der Vereinsarbeit und werden vom Vorstand entsprechend der Aufgabenverteilung im Vorstand in ihrer Arbeit koordinierend unterstützt. Die Arbeitsgemeinschaften arbeiten weitgehend autonom und wählen aus eigenen Reihen einen Sprecher (Leiter), der vom Vorstand bestätigt werden muss und dann stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand ist.
Die Arbeitsgemeinschaften berichten regelmäßig dem Vorstand und teilen ihm ihre Jahresplanung mit; auf der Basis dieser Jahresplanung wird vom Vorstand der Geldbedarf der Arbeitsgemeinschaften ermittelt und bei der Budgetplanung berücksichtigt. Aus der Budgetplanung erfolgt kein Ausgaberecht für die Arbeitsgemeinschaften.
Für kleinere Ausgaben stehen den Arbeitsgemeinschaften jährliche Budgets zu, die mit dem Vorstand zu vereinbaren sind. Für alle Ausgaben, die Folgekosten verursachen, ist auch in diesem Rahmen ein vorheriger Vorstandsbeschluss erforderlich.

Projektgruppen arbeiten im Auftrag des Vorstandes und in enger Abstimmung mit ihm an zeitlich befristeten Themen. Die Sprecher (Leiter) der Projektgruppen werden vom Vorstand eingesetzt und können dauerhaft oder bei Bedarf als stimmberechtigte Mitglieder zu den Sitzungen des Vorstandes eingeladen werden.

Sonderbeauftragte sind für konkrete Arbeitsschwerpunkte zuständig und werden vom Vorstand eingesetzt. Sie können für die Dauer der Projektzeit bei Bedarf als stimmberechtigte Mitglieder zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden.

7. Arbeitsgemeinschaften
AG Dampfmaschine (Martin Hagemann)
Aufgaben:
Die AG Dampfmaschine kümmert sich um:
- den Erhalt der Dampfmaschinen
- später um den Betrieb der Zwillingstandemmaschine
- Führungen an der Dampfmaschine

AG Geschichte u. Dokumentation (Dr. Gerhard Lapke)
Aufgaben:
Recherche, Archivierung, Dokumentation und Publizierung (Internet, Broschüren, Bücher etc.) von Bergbau-, Industrie- und Sozialgeschichte Dorstens; Material für Projekte Siedlungsführung und Außerschulisches Lernen.
Material für Veröffentlichungen und Aktionen anl. von Jubiläen und Veranstaltungen.

AG Medien (Detlef Nieswandt)
Aufgaben:
Wartung und Ausbau der IT-Infrastruktur (Hard- und Software), Betreuung der Homepage, Vorbereitung von Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren, Bücher etc.), Betreuung des Projektes DMS, Schulung der AG und Projektgruppen zur Nutzung des DMS.

AG Siedlungsführung (Volker Jenau)
Aufgaben:
Konzeption (Handbuch), Organisation und Veranstaltung von Führungen durch die Zechensiedlung Fürst Leopold.
Vorbereitung der ab 2012/2013 in Kooperation mit der Stiftung Industriedenkmalpflege geplanten Führungen durch die Zechensiedlung u. Maschinenhalle. In Kooperation mit AG Außerschulischer Lernort Kinderführungen durch die Zechensiedlung.

AG Außerschulischer Lernort (Volker Jenau, Bärbel Pötsch)
Aufgaben:
Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Thema „Außerschulisches Lernen“ – die Maschinenhalle als Klassenzimmer. In Kooperation mit anderen AG (Medien, Geschichte u. Dampfmaschine) Vorbereitung von Lehr- und Lernmaterial für Schulen und SchülerInnen. Material für AG Siedlungsführung (Sozialgeschichte).

AG Veranstaltungen (Ernst Koch)
Aufgaben:
Planung und Organisation der Beteiligung des Vereins an öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Bergfest, Lichterfest, etc.. Bei diesen Aufgaben wird diese Arbeitsgemeinschaft durch Mitarbeit und/oder Beiträge der anderen AG unterstützt.
Vereinsinterne Feste gehören nicht zum Aufgabenbereich dieser AG. Jede AG ordnet bei Bedarf ein Mitglied zur Mitarbeit in der AG Veranstaltungen ab.

AG Ausstellungskonzept (Bärbel Pötsch)
Aufgaben:
Erarbeitung eines Konzeptes für Dauer- und Wechselausstellungen in der Maschinenhalle;
in Kooperation mit anderen AG Konzepte für Ausstellungen z.B. zu den Themen Siedlungsführung und Außerschulischer Lernort.

AG Info- und Begegnungszentrum (Axel Steinau)
Aufgaben:
Planerische Begleitung der Entwicklung des Info-und Begegnungszentrumszentrums (Maschinenhalle u. Soziokulturelles Zentrum) im Sinne des Vereins.

AG Geschäftsstelle
Aufgaben:
Erstellung eines Konzeptes für die langfristige Nutzung der Geschäftsstelle Burgsdorffstraße; Prüfung von Mitnutzung durch andere Vereine oder auch des Angebots regelmäßiger Öffnungszeiten in Kooperation bzw. Abstimmung mit den AG.

AG Lenkungskreis
Aufgaben:
Koordinierung aller Aktivitäten mit Startklar, Stiftung Industriedenkmalpflege, Stadt Dorsten und weiteren Institutionen im Rahmen des Projektes künftige Nutzung Maschinenhalle bzw. Informations- und Begegnungszentrum

Projektgruppen

Projekt Datenmanagement (Detlef Nieswandt)
Aufgaben:
In Abstimmung mit den AG Einrichtung eines Datenmanagementsystems zur Archivierung, Sicherung und Publizierung der Vereinsarbeit mit den Schwerpunkten Dampfmaschine, Maschinenhaus, Industrie- und Sozialgeschichte.
(die in () aufgeführten Namen beschreiben die aktuelle Situation und dienen nur der Information, sie sind nicht Inhalt der Geschäftsordnung)

Diese Geschäftsordnung tritt mit Vorstandsbeschluss vom 7. Juni 2011 in Kraft.